Schutzgemeinschaft Hochwang
Presseberichte - Archiv
aus "Natur und Umwelt" August 2013

Wenn nur noch ein Richterspruch helfen kann: kein Straßenbau im Günztal!

Sicherlich kennen viele die Szene, in der Gerhard Polt einem widerspenstigen Kleinkind beizubringen versucht, dass es ein Osterhasi vor sich habe und kein Nikolausi: vergeblich.

So etwa stellt sich die erbitterte Auseinandersetzung dar, die schon jahrzehntelang um eine Ortsumfahrung südlich von Günzburg vorrangig die Stadt Ichenhausen betreffend geführt wird. Bisher konnten die örtlichen Vertreter des Bund Naturschutz und der Schutzgemeinschaft Hochwang das malerische Günztal vor dem Straßenbau retten. Doch nun soll nach dem Willen der lokalen Mandatsträger die Bundesstraße 16 als Ortsumfahrung Ichenhausen im Günztal gebaut werden, obwohl nahezu alle verkehrsplanerischen Argumente und die rechtlichen Vorgaben der Raumordnung dagegen sprechen.

Oft ist es ja so, dass der Verkehr so lange gezählt wird, bis die Zahlen passen. Aber nicht einmal das trifft hier zu: Eine Linienführung durch das bisher straßenfreie und ökologisch wertvolle Günztal wird die vom Schwerverkehr arg gebeutelte Stadt Ichenhausen kaum entlasten. Denn die Gewerbegebiete liegen weitab der gewollten Trasse.

Dies wäre schon Grund genug, auf die selbst vom Straßenbauamt kritisch beäugte Linienführung zu verzichten.Doch scheinen Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes und vielleicht auch die Verpflichtung zur sinnvollen Verwendung öffentlicher Mittel für mittelschwäbische Lokalpolitiker nachrangig zu sein. Da zählt selbst der Einwand nicht, dass Überschwemmungsgebiete nur dann baulich erschlossen werden dürfen, wenn es dazu keine Alternative gibt.

Das jetzt abgeschlossene Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Ichenhausen hat aber neben der Trasse durch das Günztal eine zumindest gleichwertige Variante aufgezeigt, die die Flussaue nicht berührt. Dennoch beugt sich selbst das Bauamt dem Verlangen der Provinzfürsten und erklärt die alternative Linienführung für politisch nicht durchsetzbar.

Es mag für diese Kategorie Politiker ungewohnt und überraschend sein, wenn selbstherrliche Ambitionen der Exekutive von unabhängigen Gerichten überprüft und dann auch zurückgewiesen werden. Möglicherweise kann nur so deutlich gemacht werden, dass ein Nikolausi eben kein "Osterhasi" ist.

Alexander Ohgke, SGH


aus der "Günzburger Zeitung" vom 22.03.2013

Klage des Bund Naturschutz ist sicher

Günztaltrasse Planung verstößt nach Ansicht der Kreisgruppe gegen nationales und europäisches Recht

Landkreis Der Bund Naturschutz hat angekündigt, dass er im Falle einer Entscheidung der Bayerischen Straßenbauverwaltung für die Fortführung der Planung einer Westtrasse im Günztal ("Günztaltrasse") Klage erheben wird. Anlass ist das derzeit laufende Linienbestimmungsverfahren für die Ortsumgehung Ichenhausen-Kötz.

Dies war das Ergebnis einer Kreisvorstandssitzung des Bund Naturschutz (BN), Kreisgruppe Günzburg, im Gasthof Post in Leipheim. Die BN-Kreisgruppe hatte den Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz, Peter Rottner, eingeladen, der als Jurist die rechtlich-fachliche Beratung bezüglich der Einwendung durchführte. Der Vorstand der Schutzgemeinschaft Hochwang und ein von der Günztaltrasse massiv betroffener Landwirt waren ebenfalls zu Gast. Rottner führte aus, dass der Stand des Verfahrens sich derzeit auf der Stufe der sogenannten "Linienbestimmung" gemäß Fernstraßengesetz durch das Bundesverkehrsministerium befinde. Vorausgegangen war das Raumordnungsverfahren für die Ortsumfahrung Ichenhausen-Kötz, welches von der Regierung von Schwaben mit der Zulässigkeit einer West- und einer Osttrasse beendet wurde.

Jedweder Eingriff in den Talraum wird abgelehnt

Bereits im Raumordnungsverfahren hatte der Bund Naturschutz eine Günztaltrasse kategorisch abgelehnt. Der Kreisvorsitzende Karsten Schultz-Ninow erklärte, dass der BN jedwede weitere Eingriffe im bereits massiv belasteten Talraum ablehne. Eine Trassierung in Flussauenbereichen dürfe in keinem Fall umgesetzt werden, da das naturschutzrelevante Konfliktpotenzial hier am größten sei. Kreisgeschäftsführer Bernd Kurus-Nägele führte zum Artenschutz aus, dass die Flusstäler stets bedeutende Zugvogelgebiete seien, so auch im Günztal (zum Beispiel für Teichrohrsänger, Flussuferläufer und Rohrdommel). Zudem sei das Günztal im betroffenen Bereich ebenfalls ein wichtiger Lebensraum für den Weißstorch und viele weitere bedeutende Rote-Liste-Arten, so Kurus-Nägele. Das sei in den Planungsunterlagen angeführt worden.

Der Bund Naturschutz plädiert dafür, den Öffentlichen Personennahverkehr besser auszubauen und durch Zuschüsse die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver zu gestalten. Mit diesem Ansatz könne der prognostizierte Verkehrszuwachs auf der B16 aufgefangen werden. Eine Umfahrung bringe erfahrungsgemäß temporäre Entlastungen der bisherigen Verkehrstrassen, so der BN. Mittelfristig jedoch erhöhe sich das Gesamtverkehrsaufkommen und die Belastung liege dann auf zwei Verkehrstrassen vor. Gerade in Ichenhausen sei der Anteil von Ziel- und Quellverkehr relativ hoch, sodass eine verkehrlich hohe Grundbelastung in den Orten verbleiben werde, auch wenn eine Umfahrung vorhanden ist. Dazu jedoch würde eine Umfahrung die freie Landschaft zerschneiden, wertvolle Böden im Trassenbereich dauerhaft zerstören und Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten vernichten. Weiterhin drohe eine zusätzliche Verlärmung, ergänzte Schultz-Ninow.

Der Landesgeschäftsführer erörterte, dass die Planung der Günztaltrasse gegen nationales und europäisches Recht verstoße, da die Bebauung von Flussauen nicht zulässig sei, wenn es dafür realisierbare Alternativen gäbe. Rottner führte aus, dass der BN sowohl das Verbandsklagerecht als auch das "Recht des persönlich Betroffenen" einsetzen könne, um eine Klage zu führen. Der Bund Naturschutz besitze nämlich ein Grundstück, welches auf der Günztaltrasse liegt. Der Vorstand der Kreisgruppe Günzburg beschloss einstimmig, im Falle der Planung der Günztaltrasse gegen diese Variante zu klagen.


aus der "Günzburger Zeitung" vom 26.04.2013

Der Kampf gegen Trasse im Günztal geht weiter

Schutzgemeinschaft Hochwang auch gegen Verfüllung der Tongrube

Hochwang Die Schutzgemeinschaft Hochwang hat bei der jüngsten Jahreshauptversammlung ihre Ziele bekräftigt. So will der Verein weiter "jedweden Straßenbau" im Günztal verhindern und gegen die Ausweitung des Betriebs der Tongrube in Ichenhausen und deren Verfüllung vorgehen. Die Schutzgemeinschaft sieht laut Pressemitteilung einen Zusammenhang zwischen der Tongruben-Erweiterung und der Befürwortung der Günztaltrasse.

Bei der Jahreshauptversammlung haben die Mitglieder den Vorsitzenden Johannes Todt einstimmig in seinem Amt bestätigt. Und auch die weiteren Mitglieder des Vorstands wurden einmütig wiedergewählt: Manfred Schmid bleibt 2. Vorsitzender, Manfred Zindler 3. Vorsitzender. Beisitzer sind auch künftig Bruni Hildebrand, Michael Kollmann, Franz Oestreicher und Wilfried Ritter. Neu dazu gekommen ist Karl Machauf. Leonhard Stadler versieht weiterhin das Amt des Kassiers, Alexander Ohgke das des Schriftführers.

Die Landesplanerische Beurteilung zur Ortsumfahrung Ichenhausen-Kötz habe ergeben, dass zwei völlig gleichwertige Varianten den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Die eine freilich, die durch das Günztal und daher durch ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet führen soll, dürfte laut Schutzgemeinschaft nur dann gebaut werden, wenn es dazu keine Alternative geben würde. Die allerdings werde in der Landesplanerischen Beurteilung ausgewiesen: Die Linienführung im Osten von Ichenhausen "... eignet sich, den überörtlichen Nord-Süd-Durchgangsverkehr in den Siedlungsbereichen von Ichenhausen und Kötz deutlich zu verringern."

Dennoch favorisiere das zuständige Straßenbauamt die Linienführung durch das Günztal, wohl vor allem wegen "der zu erwartenden Akzeptanz durch die betroffenen Kommunen". Die Schutzgemeinschaft Hochwang will nicht hinnehmen, dass kommunalpolitischer Druck dazu führt, über Vorgaben nationalen und europäischen Rechts hinwegzugehen und so den "Lebensraum Günz" zu zerstören.

Die Befürworter der Günztaltrasse verweisen darauf, dass die Ostumfahrung länger und deswegen teurer würde. Jedoch gilt dies laut Schutzgemeinschaft nur für die in der Landesplanerischen Beurteilung empfohlene Linienführung. Eine ortsnahe und damit billigere Umfahrung sei verworfen worden, weil diese unter anderem mit der Erweiterung des Tonabbaus kollidieren würde. Dabei werde schlichtweg ignoriert, dass die Verkehrsbelastung der B 16 alt mit der Weiterführung und Ausweitung des Tongrubenbetriebs (und selbst beim Bau der Günztaltrasse) sich keinesfalls vermindern, sondern zunehmen wird. Dies nicht allein durch den Tonabbau, sondern vor allem und gerade durch die auf viele Jahre angelegte Wiederverfüllung der Tongrube mit belastetem Material. Der Transport über viele Kilometer hinweg sei offensichtlich billiger als die ordnungsgemäße Entsorgung vor Ort. Ohne merklichen Widerstand von kommunalen Mandatsträgern sei dies mit dem simplen Hinweis abgesegnet worden, hier gelte das Bergrecht und dagegen könne man nichts unternehmen, kritisiert die Schutzgemeinschaft. Jetzt und künftig dürften Arsen, Blei, Chrom, Quecksilber... in die Tongrube eingebracht werden, über einen langen Zeitraum und bis zum höchsten vorgegebenen Grenzwert.

Anmerkung: Und es ist nicht richtig, dass die Günztaltrasse eine preiswerte Lösung wäre. So heißt es im Erläuterungsbericht des Straßenbauamtes zum Linienbestimmungsverfahren: "Die bauliche Umsetzung [...] führt allerdings für die Westtrasse (modifizierte Wahllinie 2) insgesamt zu Investitionskosten von ca. 52,42 Mio €. Damit wird die Umgehung im Westen von Ichenhausen und Kötz um rund 14 Mio € teurer als die konkurrierende Trassenführung im Osten."

aus der "Günzburger Zeitung" vom 12.06.2013

Leserbriefe

Keinen Dank, aber eine Änderung der Denkweise

Zum Bericht "Mehr Geld für Hochwasserschutz" vom 10. Juni:

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, oder wie ist es sonst zu verstehen, dass gerade ein Landtagsabgeordneter wie Herr Sauter, der als Synonym für die Verpflasterung der Flussauen steht, auf einmal großflächige Retentionsflächen fordert. Die Stadt Günzburg kann trotz kritischer Kommentare in Bezug auf die Bebauung des Günztales (B16-Umfahrung Kötz/ Ichenhausen) ihrer Stadtoberen froh sein, dass es eine Schutzgemeinschaft für das Günztal gibt, die seit 1992 eine Überbauung der Retentionsflächen zwischen Ichenhausen und Hochwang verhindert, sonst wäre ein großer Teil von Wasserburg mit Günzburg abgesoffen.
Wir erwarten seitens der Stadt Günzburg kein Dankeschön, aber eine Änderung ihrer Denkweise. Dem Stadtrat von Ichenhausen sei gesagt: Die ehemalige Retentionsfläche, die beim Bau eines Supermarktes zerstört wurde, hat gefehlt. Lasst die Natur ihre Arbeit verrichten, es kostet nichts und trotzdem schützt es Hab und Gut.

Johannes Todt, Ichenhausen


aus der "Günzburger Zeitung" vom 26.06.2013

Lob für die Wehren, Kritik an Umgehung
Stadtrat arbeitet das Thema Starkregen auf

Ichenhausen "Die Wehren haben fantastisch gut reagiert", lobte Bürgermeister Hans Klement die Feuerwehrleute, die beim Starkregen vor Kurzem die Wassermassen in Bahnen gelenkt und so größeren Schaden verhindert haben. Schon am Tag zuvor habe man in Ichenhausen Sandsäcke befällt, sagte Klement in der Bauausschusssitzung am Montagabend, Helfer seien bis aus Edelstetten gekommen. Lob gab es auch für den Bauhof - "Toll, wie die geschafft haben" (Stadtrat Hans-Joachim Hofmann) -und die Koordination der Einsätze durch das Landratsamt und die Integrierte Rettungsleitstelle: "Das war gut organisiert", stellte Barbara Kempfle fest.
Eine kritische Anmerkung fügte Umweltreferent Georg Abt in den Lobesreigen ein: Wenn die Umgehungsstraße im Günztal gebaut werde, seien am Unterlauf der Günz verstärkt Probleme durch die zusätzliche Flächenversiegelung zu erwarten. Mit Hochwassern wie vor Kurzem müsse man immer häufiger rechnen, die momentan getroffenen Vorkehrungen würden in Zukunft wohl kaum ausreichen.
Das wollte der Bürgermeister so nicht stehen lassen. Für Eingriffe in die Natur und Flächenversiegelungen würden immer auch Ausgleichsmaßnahmen notwendig, sagte Hans Klement, man solle das Thema nicht einseitig darstellen.

Anmerkung: Die Schutzgemeinschaft Hochwang möchte vom Bürgermeister gerne wissen, wo denn diese "Ausgleichsmaßnahmen" zu verorten wären, wenn nicht im Günztal - also gerade dort, wo die Entlastungsstraße gebaut werden soll.

aus der "Günzburger Zeitung" vom 19.07.2013

"
Verstoß gegen europäisches Recht"
Schreiben - Schutzgemeinschaft Hochwang rügt Supermarkt-Genehmigung in Ichenhausen

Hochwang.
Die Schutzgemeinschaft Hochwang kritisiert die Genehmigung eines Supermarkts in der Ichenhauser Günztalstraße. Sie habe die Regierung von Schwaben bereits in einem Schreiben am 25. Juni 2012 darauf hingewiesen, dass der Markt im Hochwasserschutzgebiet der Günz liege. Obwohl die Behörde die Einwände durchaus geteilt habe, sei die Baugenehmigung dann tatsächlich erteilt worden - mit dem Verweis darauf, dass die nachgeordneten Stellen allen Bedenken zum Trotz dennoch ihr Einverständnis bekundet hätten.
Die verheerenden Auswirkungen des Hochwassers Anfang Juni 2013 hätten nun eindeutig gezeigt, dass solche Bauvorhaben Hochwasser führende Flüsse maßgeblich daran hindern, überfließendes Wasser abzuleiten, sagt der Schutzgemeinschafts-Vorsitzende Johannes Todt. Da den genehmigenden Behörden diese Umstände durchaus bekannt gewesen seien, erachtet die Schutzgemeinschaft Hochwang diese Genehmigungspraxis als einen "eklatanten Verstoß gegen nationales und europäisches Recht". Todt fordert in seinem Schreiben die Regierung von Schwaben auf, als Aufsicht führende Behörde die ihr nachgeordneten Stellen darauf zu verpflichten, künftig keinerlei Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben in Hochwasserschutzgebieten zu erteilen.
Regelungen vorsätzlich missachtet
Nach Ansicht der Schutzgemeinschaft Hochwang seien hierbei gesetzliche Regelungen vorsätzlich missachtet worden. Deshalb müsse überprüft werden, ob die genehmigenden Behörden für die durch das Hochwasser entstandenen Schäden in Haftung genommen werden können.

Anmerkung: Werden manche erst durch Schaden klug?


aus der "Günzburger Zeitung" vom 01.08.2013

Gewerbegebiet löst viele Probleme
Planung - Am Ichenhauser Ortsausgang Richtung Hochwang soll nicht nur ein Verkaufsmarkt der Raiffeisen entstehen

Ichenhausen
Die Stadt Ichenhausen schafft wieder Platz für Gewerbe, denn seit dem Bau der Freiflächensolaranlage im Gewerbegebiet „In der Wanne" gibt es im Stadtgebiet keine freien Flächen mehr für Betriebe, die an- oder umsiedeln wollen.
Das neue 3,5 Hektar große Gewerbegebiet "Strassäcker" liegt östlich der Bundesstraße 16 am Ortsende Richtung Hochwang. Dort besitzt die Raiffeisenbank Iller-Roth-Günz eine Fläche, auf der sie ein Lagerhaus und einen Verkaufsmarkt bauen will, die östlich angrenzenden Grundstücke gehören der Stadt und werden ebenfalls in den Bebauungsplan "Strassäcker" einbezogen.

Anmerkung: Die Schutzgemeinschaft Hochwang fragt sich, wozu eine "Entlastungsstraße" durch das Günztal gebaut werden soll, wenn das neu ausgewiesene Gewerbegebiet nur durch die B16 zu erreichen ist.


aus der "Günzburger Zeitung" vom 31.12.2013

Verstoß gegen geltendes Recht
Schutzgemeinschaft ruft Gericht an

Ichenhausen
Die Schutzgemeinschaft Hochwang hat auf die Aussagen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann anlässlich seines Besuches in Ichenhausen reagiert. In einem Schreiben an das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg bittet Vorsitzender Johannes Todt, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu überprüfen.

Wie berichtet, hatte Herrmann unlängst in Ichenhausen verraten, dass die oberste Baubehörde des Freistaats die Pläne zur Linienbestimmung der neuen B16 an das Verkehrsministerium nach Berlin gesendet hat. Bayern habe in Absprache mit den beteiligten Kommunen Günzburg, Kötz, Ichenhausen, Waldstetten und Ellzee das Vorschlagsrecht in Anspruch genommen und sich auf die Westtrasse als gewünschte Route festgelegt. Nun lägen die Entscheidung und das weitere Vorgehen beim Bund.

Dies ruft nun die Schutzgemeinschaft Hochwang auf den Plan. Sie vertritt nach Aussage des Vorsitzenden Todt die Interessen derer, die von einer Linienführung im Günztal ("Westtrasse") unmittelbar betroffen wären. Die Schutzgemeinschaft begründet ihr Ersuchen an das Verwaltungsgericht damit, dass nach nationalem und europäischem Recht der Bau von Straßen in Flussauen und Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt sei. Er wäre nur dann möglich, wenn es keine Alternativen dazu gäbe. Das anstehende Verfahren in Ichenhausen zeige dagegen eine realisierbare Alternative auf: die Ostumfahrung. Da dies von der obersten Baubehörde ignoriert werde, sieht die Schutzgemeinschaft einen Verstoß gegen geltendes Recht.

Anmerkung: Was bleibt der Schutzgemeinschaft anderes übrig, wenn ihre Argumente fortlaufend ignoriert werden?