Schutzgemeinschaft Hochwang |
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aus "Natur und Umwelt" August 2013
Wenn nur noch ein Richterspruch helfen kann: kein Straßenbau im Günztal! So etwa stellt sich die erbitterte Auseinandersetzung dar, die schon jahrzehntelang um eine Ortsumfahrung südlich von Günzburg vorrangig die Stadt Ichenhausen betreffend geführt wird. Bisher konnten die örtlichen Vertreter des Bund Naturschutz und der Schutzgemeinschaft Hochwang das malerische Günztal vor dem Straßenbau retten. Doch nun soll nach dem Willen der lokalen Mandatsträger die Bundesstraße 16 als Ortsumfahrung Ichenhausen im Günztal gebaut werden, obwohl nahezu alle verkehrsplanerischen Argumente und die rechtlichen Vorgaben der Raumordnung dagegen sprechen. Dies wäre schon Grund genug, auf die selbst vom Straßenbauamt kritisch beäugte Linienführung zu verzichten.Doch scheinen Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes und vielleicht auch die Verpflichtung zur sinnvollen Verwendung öffentlicher Mittel für mittelschwäbische Lokalpolitiker nachrangig zu sein. Da zählt selbst der Einwand nicht, dass Überschwemmungsgebiete nur dann baulich erschlossen werden dürfen, wenn es dazu keine Alternative gibt. Das jetzt abgeschlossene Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Ichenhausen hat aber neben der Trasse durch das Günztal eine zumindest gleichwertige Variante aufgezeigt, die die Flussaue nicht berührt. Dennoch beugt sich selbst das Bauamt dem Verlangen der Provinzfürsten und erklärt die alternative Linienführung für politisch nicht durchsetzbar. Es mag für diese Kategorie Politiker ungewohnt und überraschend sein, wenn selbstherrliche Ambitionen der Exekutive von unabhängigen Gerichten überprüft und dann auch zurückgewiesen werden. Möglicherweise kann nur so deutlich gemacht werden, dass ein Nikolausi eben kein "Osterhasi" ist. aus der "Günzburger Zeitung" vom 22.03.2013 Klage des Bund Naturschutz ist sicher Günztaltrasse Planung verstößt nach Ansicht der Kreisgruppe gegen nationales und europäisches Recht Landkreis Der Bund Naturschutz hat angekündigt, dass er im Falle einer Entscheidung der Bayerischen Straßenbauverwaltung für die Fortführung der Planung einer Westtrasse im Günztal ("Günztaltrasse") Klage erheben wird. Anlass ist das derzeit laufende Linienbestimmungsverfahren für die Ortsumgehung Ichenhausen-Kötz. Dies war das Ergebnis einer Kreisvorstandssitzung des Bund Naturschutz (BN), Kreisgruppe Günzburg, im Gasthof Post in Leipheim. Die BN-Kreisgruppe hatte den Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz, Peter Rottner, eingeladen, der als Jurist die rechtlich-fachliche Beratung bezüglich der Einwendung durchführte. Der Vorstand der Schutzgemeinschaft Hochwang und ein von der Günztaltrasse massiv betroffener Landwirt waren ebenfalls zu Gast. Rottner führte aus, dass der Stand des Verfahrens sich derzeit auf der Stufe der sogenannten "Linienbestimmung" gemäß Fernstraßengesetz durch das Bundesverkehrsministerium befinde. Vorausgegangen war das Raumordnungsverfahren für die Ortsumfahrung Ichenhausen-Kötz, welches von der Regierung von Schwaben mit der Zulässigkeit einer West- und einer Osttrasse beendet wurde. Jedweder Eingriff in den Talraum wird abgelehnt Bereits im Raumordnungsverfahren hatte der Bund Naturschutz eine Günztaltrasse kategorisch abgelehnt. Der Kreisvorsitzende Karsten Schultz-Ninow erklärte, dass der BN jedwede weitere Eingriffe im bereits massiv belasteten Talraum ablehne. Eine Trassierung in Flussauenbereichen dürfe in keinem Fall umgesetzt werden, da das naturschutzrelevante Konfliktpotenzial hier am größten sei. Kreisgeschäftsführer Bernd Kurus-Nägele führte zum Artenschutz aus, dass die Flusstäler stets bedeutende Zugvogelgebiete seien, so auch im Günztal (zum Beispiel für Teichrohrsänger, Flussuferläufer und Rohrdommel). Zudem sei das Günztal im betroffenen Bereich ebenfalls ein wichtiger Lebensraum für den Weißstorch und viele weitere bedeutende Rote-Liste-Arten, so Kurus-Nägele. Das sei in den Planungsunterlagen angeführt worden. Der Bund Naturschutz plädiert dafür, den Öffentlichen Personennahverkehr besser auszubauen und durch Zuschüsse die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver zu gestalten. Mit diesem Ansatz könne der prognostizierte Verkehrszuwachs auf der B16 aufgefangen werden. Eine Umfahrung bringe erfahrungsgemäß temporäre Entlastungen der bisherigen Verkehrstrassen, so der BN. Mittelfristig jedoch erhöhe sich das Gesamtverkehrsaufkommen und die Belastung liege dann auf zwei Verkehrstrassen vor. Gerade in Ichenhausen sei der Anteil von Ziel- und Quellverkehr relativ hoch, sodass eine verkehrlich hohe Grundbelastung in den Orten verbleiben werde, auch wenn eine Umfahrung vorhanden ist. Dazu jedoch würde eine Umfahrung die freie Landschaft zerschneiden, wertvolle Böden im Trassenbereich dauerhaft zerstören und Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten vernichten. Weiterhin drohe eine zusätzliche Verlärmung, ergänzte Schultz-Ninow. Der Landesgeschäftsführer erörterte, dass die Planung der Günztaltrasse gegen nationales und europäisches Recht verstoße, da die Bebauung von Flussauen nicht zulässig sei, wenn es dafür realisierbare Alternativen gäbe. Rottner führte aus, dass der BN sowohl das Verbandsklagerecht als auch das "Recht des persönlich Betroffenen" einsetzen könne, um eine Klage zu führen. Der Bund Naturschutz besitze nämlich ein Grundstück, welches auf der Günztaltrasse liegt. Der Vorstand der Kreisgruppe Günzburg beschloss einstimmig, im Falle der Planung der Günztaltrasse gegen diese Variante zu klagen. aus der "Günzburger Zeitung" vom 26.04.2013 Der Kampf gegen Trasse im Günztal geht weiter Schutzgemeinschaft Hochwang auch gegen Verfüllung der Tongrube |
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aus der "Günzburger Zeitung" vom 19.07.2013 "Verstoß gegen europäisches Recht" Schreiben - Schutzgemeinschaft Hochwang rügt Supermarkt-Genehmigung in Ichenhausen Hochwang. Die Schutzgemeinschaft Hochwang kritisiert die Genehmigung eines Supermarkts in der Ichenhauser Günztalstraße. Sie habe die Regierung von Schwaben bereits in einem Schreiben am 25. Juni 2012 darauf hingewiesen, dass der Markt im Hochwasserschutzgebiet der Günz liege. Obwohl die Behörde die Einwände durchaus geteilt habe, sei die Baugenehmigung dann tatsächlich erteilt worden - mit dem Verweis darauf, dass die nachgeordneten Stellen allen Bedenken zum Trotz dennoch ihr Einverständnis bekundet hätten. Die verheerenden Auswirkungen des Hochwassers Anfang Juni 2013 hätten nun eindeutig gezeigt, dass solche Bauvorhaben Hochwasser führende Flüsse maßgeblich daran hindern, überfließendes Wasser abzuleiten, sagt der Schutzgemeinschafts-Vorsitzende Johannes Todt. Da den genehmigenden Behörden diese Umstände durchaus bekannt gewesen seien, erachtet die Schutzgemeinschaft Hochwang diese Genehmigungspraxis als einen "eklatanten Verstoß gegen nationales und europäisches Recht". Todt fordert in seinem Schreiben die Regierung von Schwaben auf, als Aufsicht führende Behörde die ihr nachgeordneten Stellen darauf zu verpflichten, künftig keinerlei Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben in Hochwasserschutzgebieten zu erteilen. Regelungen vorsätzlich missachtet Nach Ansicht der Schutzgemeinschaft Hochwang seien hierbei gesetzliche Regelungen vorsätzlich missachtet worden. Deshalb müsse überprüft werden, ob die genehmigenden Behörden für die durch das Hochwasser entstandenen Schäden in Haftung genommen werden können. Anmerkung: Werden manche erst durch Schaden klug? aus der "Günzburger Zeitung" vom 01.08.2013 aus der "Günzburger Zeitung" vom 31.12.2013 Verstoß gegen geltendes Recht |
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